Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Aufbrauchfrist für MVV-Fahrkarten

Noch bis zum 31. März 2013 können MVV-Einzelfahrkarten, Streifen- und Tageskarten aufgebraucht oder gegen Aufzahlung umgetauscht werden. Damit verlängert sich die Aufbrauch- und Umtauschfrist ab diesem Jahr um einen halben Monat.

 

Tickets mit Gültigkeit 9. Dezember 2012 können bis Ende des 3. Monats nach der Tarifanpassung, also bis 31. März 2013 noch aufgebraucht, gegen Aufzahlung umgetauscht oder – zeitlich unbegrenzt – gegen ein Entgelt von 2,00 € erstattet werden. Dies betrifft die Einzelfahrkarten, Streifen- und Tageskarten.

Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von S-Bahn München und MVG.