Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, die nicht den aktuellen Tarifen entsprechen, können noch bis 31. März 2023 aufgebraucht werden. Das Guthaben von Online-Streifenkarten (HandyTicket) verfällt nicht, es kann auch nach dem 31. März 2023 noch verwendet werden.
Nach dem 31. März 2023 können die Tickets des Zonen- und Kurzstreckentarifs mit Preisangabe in Euro – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umgetauscht oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Vorgang erstattet werden.
Die Preisanpassung für IsarCard-Wochenkarten und IsarCard-Monatskarten erfolgte bereits, sie wurden zum 11. Dezember 2022 umgestellt. Die neuen Preise der Wochenkarten der Ausbildungstarife gelten seit 12. Dezember 2022. Für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlung gelten die neuen Preise seit 1. Januar 2023. Abonnements mit jährlicher Zahlung gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer unverändert weiter.
Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München.