Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Der MVV informiert über die Ablauffrist alter Fahrkarten:

Fahrkarten des Zonentarifs (Einzel-, Streifen- und Tageskarten), deren Preise sich bei der letzten Tarifanpassung geändert haben, können noch bis zum 15. März 2010 aufgebraucht oder gegen Aufzahlung umgetauscht werden, danach sind sie nicht mehr gültig. Dies gilt für die vor dem 13. Dezember 2009 erworbenen Einzel-, Streifen-und Tageskarten. Gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 2,00 pro Umtauschvorgang können diese Fahrkarten jedoch in den Kundencentern von S-Bahn München und MVG zur Erstattung eingereicht werden – und zwar auch über den 15. März hinaus.

Fahrkarten des Zonentarifs, deren Preise sich nicht geändert haben, bleiben weiterhin gültig. Dies sind die Kurzstreckenfahrkarte, die Einzelfahrkarte für Kinder sowie die Fahrrad-Tageskarte.