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MVV-Gesellschafterversammlung beschließt Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Stammkunden

In ihrer heutigen Sitzung beschloss die Gesellschafterversammlung der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV), dass die von der Bundesregierung verfügte Mehrwertsteuersenkung an die Abonnenten im MVV-Raum weitergegeben wird. Je nach Geltungsbereich erhalten die Stammkunden im November eine einmalige Erstattung von in der Regel etwa zehn bis 20 Euro.

Anfang Juni beschloss die Bundesregierung ein Konjunkturpaket zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft nach der Corona-Krise. Unter anderem wurde dafür eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 01. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Diese Steuersenkung schlägt auch auf ÖPNV-Fahrkarten durch: Statt sieben Prozent fallen im zweiten Halbjahr 2020 nur noch fünf Prozent Mehrwertsteuer auf Tickets an. Mit der heute durch die MVV-Gesellschafterversammlung beschlossenen einmaligen Erstattung für Abonnenten konnte eine vertrieblich zeitnah umsetzbare Möglichkeit der Weitergabe der Steuersenkung gefunden werden.

MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch begrüßt die beschlossene Regelung deshalb ausdrücklich: „Wir haben in den letzten Wochen verschiedene Modelle der Erstattung durchgearbeitet. Die nun gefundene Lösung gibt uns die Gelegenheit, den Kundinnen und Kunden zu danken, die uns und dem öffentlichen Nahverkehr auch während der Corona-Pandemie die Treue gehalten haben.“

Alle Abonnenten erhalten über die Abo-Center von MVG und DB eine Gutschrift. Der Betrag ist abhängig davon, für welchen Geltungsbereich der Kunde ein Abonnement bezieht und beträgt in der Regel etwa zehn bis 20 Euro.

Die Regelung gilt für Kunden, die am 01. Oktober 2020 im Besitz eines ungekündigten Abonnements der IsarCard, der IsarCard 65, der IsarCard 9Uhr, der IsarCardJob, der AboPlusCardBayern mit MVV-Anteil, der IsarCard Schule I / II sowie der IsarCard Ausbildung sind.