Der MVV und seine Partner – allen voran die Verkehrsunternehmen – machen sich für die barrierefreie Gestaltung von Stationen und Fahrzeugen stark und arbeuten stetig am Abbau von Barrieren. Die meisten Haltestellen und alle Verkehrsmittel (bis auf einige Regionalzüge) sind schon heute barrierefrei erreichbar. Insbesondere die neuen Fahrzeuge von U-Bahn, Bus und Tram sind so konstruiert, dass eine Mitfahrt selbst mit einem schweren Rollstuhl möglich ist. Teils helfen dabei ausklappbare Rampen. Ist die Mitfahrmöglichkeit nicht geklärt oder schwierig, prüft die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Bahn die Möglichkeiten und hilft/begleitet bei der Fahrt in S-Bahn und Regionalzug. Ergänzend gibt es den Bus & Bahn Begleitservice München. Er hilft im Stadtgebiet München bei Fahrten mit MVV-Verkehrsmitteln.
Den Belangen von Menschen mit Einschränkungen beim Sehen, Hören und bei der Orientierung schenkt der MVV ebenfalls Aufmerksamkeit. Der besondere Service umfasst neben dem oben genannten Begleitservice unter anderem spezielle Fahrplan-Infomedien, taktile Wegeführung in Bahnhöfen sowie gut verständliche Durchsagen in Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen.
Übrigens: Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und der 'Bescheinigung zur unentgeltlichen Beförderung im ÖPNV' genießen bei Vorhandensein einer gültigen Wertmarke zudem freie Fahrt in den MVV-Verkehrsmitteln - Begleitperson inklusvive.
Zu allen Punkten informieren wir Sie nachfolgend im Detail.
Die Barrierefreiheit an den Bahnhöfen, Bahnsteigen und Fahrzeugen im MVV ist noch nicht einheitlich. Mitunter gibt es kleine Einschränkungen, in wenigen Fällen können Bahnhöfe der S-Bahn mit einem Rollstuhl nicht erreicht werden. Mitunter verhindert auch ein defekter Lift die Mitfahrt. Darum empfehlen wir Menschen mit Handicap, sich vor Fahrtantritt über die entsprechenden Gegebenheiten an Start und Ziel oder bei möglichen Umstiegen zu erkundigen. Hierfür stehen mehrere Informationsmöglichkeiten zur Verfügung, die wir hier vorstellen.
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Servicezentrum München
Bayerstr. 32
80335 München
Behindertenbeauftragte des Bundeslandes Bayern
Die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung
Winzerer Straße 9
80797 München
Telefon: 089/ 12 61 27 99
Telefax: 089/ 12 61 24 53
Kompetente Hilfe für behinderte Menschen
Amt für Soziale Sicherung
Orleansplatz 11
81667 München
Telefon: 089/ 23 32 26 39
Telefax: 089/ 23 32 79 44
Stadtführungen in Gebärdensprache
Fremdenverkehrsamt München
Sendlinger Straße 1
80331 München
Telefon: 089/ 23 33 02 31 oder
Telefon: 089/ 23 33 02 34
Telefax: 089/ 23 33 03 37
Flughafen München – behindertengerecht bei Anreise, Parken und Passagierabfertigung
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Der Fuhrpark der Verkehrsunternehmen im MVV wird kontinuierlich modernisiert. In der Regel gilt: Je neuer ein Fahrzeug, desto weniger Barrieren gibt es.
Informationen zum Betriebszustand der Aufzüge in den Haltestellen gibt die 3S-Zentrale des Bahnhofsmanagements München. Sie ist unter der Telefonnummer 089/ 1308 1055 erreichbar. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Aufzügen im Zwischengeschoss umgestiegen werden muss. Sollte ein Fahrstuhl defekt sein, nutzen Sie bitte die Notrufmöglichkeit in der Kabine oder in der Haltestelle.
Informationen zum Betriebszustand der Aufzüge in den U-Bahn-Haltestellen gibt die zentrale Betriebsleitstelle, unter der Telefonnummer 089/ 21 91 33 33. Dort erfahren Sie auch, bei welchen Aufzügen im Zwischengeschoss umgestiegen werden muss. Sollte ein Fahrstuhl defekt sein, nutzen Sie bitte die Notrufmöglichkeit in der Kabine oder in der Haltestelle.
Die Landeshauptstadt München bietet seit 15. September 2015 einen kostenfreien Bus & Bahn Begleitservice im öffentlichen Nahverkehr. Die neue städtische Dienstleistung im Rahmen des Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramms (MBQ) richtet sich an Fahrgäste, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Auftragsannahme: Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr
Telefonnummer: (089) 5 44 91 89 20
Webseite: https://stadt.muenchen.de/infos/mobil-in-muenchen.html
Schwerbehinderte, die infolge ihres Handicaps in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, benötigen einen grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke und haben damit einen Anspruch auf Freifahrt mit den MVV-Verkehrsmitteln im Gesamtnetz. Sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und in diesem Ausweis durch das Zeichen "B" ausgewiesen ist, fährt auch die Begleitperson kostenlos mit.
Für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson ist das Beiblatt mit Wertmarke zum Ausweis nicht erforderlich - es reicht der grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis mit dem eingetragenen "B".
Den Ausweis erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro pro Halbjahr. Sie ist ebenfalls dort erhältlich.
Nein. Der grüne Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zur Freifahrt in den MVV-Verkehrsmitteln.
Ihr Ausweis gilt für alle Busse und Bahnen im Gesamtnetz des MVV.
Damit zählt er auch für den Schienenverkehr auf den folgenden, in den MVV einbezogenen Strecken in zuschlagfreien Zügen in der 2. Klasse:
Ihr Ausweis berechtigt Sie zudem zur Fahrt mit den sogenannten ein- und ausbrechenden Linien, die über das MVV-Gebiet hinaus verkehren und auf denen die MVV-Fahrkarten anerkannt werden.
Ja, der Schwerbehindertenausweis anderer Bundesländer wird in Bayern anerkannt.
