Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Übergangsregelung für alte Fahrkarten und Mehrwertsteuersatz

Hier finden Sie Informationen zu den Übergangsregelungen für alte Fahrkarten bei einer Tarifanpassung und zum Mehrwertsteuersatz bei MVV-Fahrkarten.


 

Verwendung alter Fahrkarten nach Tarifanpassung

Ablauffrist und Optionen

Der MVV-Tarif ändert sich von Zeit zu Zeit. Der aktuelle Tarif gilt ab Stichtag 01.01.2025. Für Tickets des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, die vor diesem Datum erworben wurden, bestehen folgende Möglichkeiten.

Verwendung von Tickets (alter Tarif) innherhalb Übergangsfrist

  • Tickets können innerhalb der drei Folgemonate ab Stichtag wie normale Fahrscheine verwendet werden. Aktuell: bis 30.03.2025.

Umtausch und Erstattung nach Übergangsfrist

  • Tickets können gegen Aufzahlung in Tickets zum neuen Tarif umgetauscht werden.
  • Tickets können gegen eine Preiserstattung zurückgegeben werden. Bearbeitungsgebühr: 3 Euro. 
  • Umtausch oder Erstattung sind hier möglich:
    S-Bahn Kunden-Center München Hauptbahnhof und Ostbahnhof
    MVG-Kundencenter Hauptbahnhof und Marienplatz

Mehrwertsteuersatz in MVV-Fahrkarten

In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz enthalten - gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967.