Fahrplanauskunft für Sehbehinderte

Übergangsregelung für alte Fahrkarten und Mehrwertsteuersatz

Hier finden Sie Informationen zu den Übergangsregelungen für alte Fahrkarten bei einer Tarifanpassung und zum Mehrwertsteuersatz bei MVV-Fahrkarten.


 

Übergangsregelung für alte Fahrkarten nach der Tarifanpassung zum 10.12.2023

Ablauffrist alter Fahrkarten

Ihre zum alten Tarif erworbenen Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs mit Tarifstand 11.12.2022 können Sie noch bis zum 31.03.2024 aufbrauchen, gegen Aufzahlung umtauschen oder gegen ein Bearbeitungsentgelt von 2 Euro bei folgenden Servicestellen erstatten lassen:

  • S-Bahn Kunden-Center München Hauptbahnhof
  • S-Bahn Kunden-Center Ostbahnhof
  • MVG-Kundencenter Hauptbahnhof
  • MVG-Kundencenter Marienplatz

Mit Ablauf des 31.03.2024 verlieren diese Fahrkarten des alten Tarifs ihre Gültigkeit. Auch nach diesem Termin können Sie Karten wie oben beschrieben gegen Aufzahlung umtauschen oder erstatten lassen.

Mehrwertsteuersatz in MVV-Fahrkarten

In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz enthalten - gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967.