Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren. Erlaubt sind Masken der Schutzklasse FFP2 oder vergleichbarer Schutzklassen wie KN95. Die Pflicht gilt neu für den Nahverkehr und den Einzelhandel sowie weiterhin für Alten- und Pflegeheime. In der ersten Woche der FFP2-Maskenpflicht (18. Januar bis 24. Januar 2021) werden zunächst keine Bußgelder verhängt, solange eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird („Kulanzwoche“).
Weitere Informationen zur FFP2-Maskenpflicht bzw. den geltenden Regelungen im MVV finden Sie jeweils zeitnah auf unserer Corona-Sonderseite.