Grundsätzlich ist es legitim, wenn ein Verbundpartner Überlegungen zur Optimierung des Verbundtarifs anstellt. Diese ohne Abstimmung und ohne Vorbereitung in den zuständigen Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen, ist allerdings bisher eher unüblich.
Die Entscheidungsfindung zu Tariffragen ist geregelt: Zuständig ist die MVV-Gesellschafterversammlung. Alle Verbundpartner (Verkehrsunternehmen oder Aufgaben-träger) können Anträge einbringen. Diese Anträge werden zunächst im MVV-Verbundrat beraten, der Verbundrat gibt anschließend eine Empfehlung an die Gesellschafter-versammlung, diese entscheidet. Bislang haben sich die Verbundgremien mit einem Stadtticket nicht einmal ansatzweise beschäftigt. Es liegen auch keine entsprechenden Anträge vor.
Fazit:
Der Erfolg des MVV lässt sich in wenigen Worten zusammenfassen:
„Ein Netz, ein Fahrplan, ein Ticket.“
Gerade die Einheit des Gemeinschaftstarifs ist entscheidender Erfolgsfaktor eines Verbundtarifs. Eine Verbilligung oder Verteuerung von Tickets sowie die Weiterentwicklung der Tarifstruktur ist nicht Angelegenheit eines einzelnen Verkehrsunter-nehmens, sondern muss in den Gremien mit den übrigen Verbundpartnern koordiniert und abge-stimmt werden und bedarf schließlich der politischen Zustimmung durch die Aufgabenträger. Insofern weist der Verbund auf die bewährten Strukturen, Verfahren und Entscheidungsfindungen der ver-gangenen Jahre hin.