Bund und Länder haben sich im Rahmen des dritten Entlastungspakets auf die Einführung eines 49-Euro-Tickets geeinigt. „Deutschland-Ticket“ soll es heißen und deutschlandweit im Nah- und Regionalverkehr gültig sein.
Die häufigsten Fragen und Antworten stellen wir an dieser Stelle für Sie zusammen. Diese FAQs werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt sobald uns neue Informationen vorliegen.
Geplant ist das digitale Ticket als monatlich kündbares Abonnement zum Preis von 49-Euro pro Monat.
Bitte beachten Sie: Stand heute werden die Kund:innen, sobald alle Details des Angebots geklärt sind, informiert und gefragt, ob sie auf das Deutschlandticket umsteigen wollen.
Bund und Länder haben sich in einer VMK-Sitzung auf die Einführung eines digitalen, deutschlandweit gültigen und monatlich kündbaren Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 verständigt.
Der Vorverkauf des Tickets soll am 3. April 2023 beginnen.
Das Ticket lohnt sich für alle, die häufiger ihr Auto stehen lassen und mit den Öffentlichen in ganz Deutschland mobil sein wollen. Das Angebot ist günstiger als (fast) alle bisherigen Abonnements im MVV-Raum – in dieser Hinsicht profitiert der Großteil unserer Abonnent:innen davon.
Bitte beachten Sie: Stand heute werden die Kund:innen, sobald alle Details des Angebots geklärt sind, informiert und gefragt, ob sie auf das Deutschlandticket umsteigen wollen. Dies ist notwendig, da Mitnahmemöglichkeiten, die Übertragbarkeit etc. beim neuen Ticket nicht gelten - diese aber für die Kund:innen unter Umständen relevanter sein können als der Preis allein.
Zunächst einmal können wir den Kund:innen nur raten, abzuwarten bis die genauen Konditionen des neuen Angebots feststehen und die Gespräche zwischen Bund, Ländern und Branche abgeschlossen sind.
Anschließend werden die Stammkund:innen informiert und um eine Entscheidung für oder wider die Umstellung ihres Abonnements gebeten.
Stand heute werden die Kund:innen, sobald alle Details des Angebots geklärt sind, informiert und gefragt, ob sie auf das neue Ticketangebot umsteigen wollen.
Die Abonnements werden nicht automatisch umgestellt, wie das beim 9-Euro-Ticket der Fall war. Der Grund dafür ist, dass beim neuen Deutschlandticket keine Mitnahmemöglichkeiten etc. vorgesehen sind, die aber gegebenenfalls für einzelne Kund:innen relevant sind – relevanter möglicherweise als der Preis allein.
Nach den bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket ist eine monatliche Zahlung zu einem Preis von 49,00 Euro pro Monat festgelegt. Verkehrsunternehmen dürfen jedoch auch eine jährliche Zahlungsweise anbieten – allerdings ohne weitere Rabattierung. Falls Sie eine Jahreszahlung wünschen, erkundigen Sie sich bitte beim entsprechenden Verkehrsunternehmen, ob diese angeboten wird.
Geleistete Vorauszahlungen werden anteilig zurückerstattet.
Voraussichtlich ja, auch dieses Thema ist Gegenstand der weiteren Gespräche und Arbeitsrunden.
Ja, das Deutschlandticket ist als rein digitales Angebot geplant - also als Handy- und OnlineTicket sowie auch im Chipkartenformat. Es gibt einen Übergangszeitraum bis 31.12.2023, in dem auch die Ausgabe von Papiertickets zulässig ist.
Wie schon das 9-Euro-Ticket von Juli bis September 2022 wird das Deutschlandticket im Regional- und Nahverkehr gelten – sprich in Regionalzügen, S-Bahnen, Tram- und U-Bahnen und Bussen in ganz Deutschland.
Selbstverständlich können Sie mit einem Deutschlandticket auch im gesamten MVV-Tarifgebiet fahren.
Das Deutschlandticket wird nicht im Fernverkehr (beispielsweise ICE, IC, EC oder Flixtrain) sowie nicht in der 1. Klasse gelten.
Nein. Das Deutschlandticket ist derzeit nur für die 2. Klasse geplant.
Ja, eine Änderung der Tariflogik im MVV-Raum ist derzeit nicht geplant. Vor allem für die Bartarifangebote (siehe nächste Frage) für Personen, die eher gelegentlich mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, muss es weiter eine Tarifgrundlage geben.
Die Angebote des Bartarifs (Streifenkarte, Einzelfahrkarten,…) bleiben unverändert bestehen, um auch Personen, die nur gelegentlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, weiterhin passend zu bedienen. Auch die IsarCard-Abonnements wird es weiterhin geben, voraussichtlich werden sich aber viele Kund:innen für das Deutschlandticket entscheiden.
Nein, das Deutschlandticket ist als Abonnement für alle geplant – zum Preis von 49 Euro und monatlich kündbar.
Schüler:innen und Auszubildende fahren im MVV-Raum mit dem 365-Euro-Ticket weiterhin günstiger.
Mitnahmeregelungen sind zum Start nicht vorgesehen. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren ohnehin kostenfrei in Begleitung.
Nein. Das Deutschlandticket ist ein personalisiertes Angebot, das nicht übertragbar ist.
Die Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlichen kostenpflichtig. Es sind jedoch regionale Ausnahmen möglich. Für das Tarifgebiet des MVV gilt: Wer ein Fahrrad mitnehmen möchte, muss eine Fahrradtageskarte lösen; die Mitnahme eines (einzigen) Hundes hingegen ist für Deutschlandticket-Besitzer kostenlos – auch wenn das Deutschlandticket nicht bei einem Vertriebspartner im MVV erworben wurde.
Siehe oben: Schüler:innen und Auszubildende fahren im MVV-Raum mit dem 365-Euro-Ticket MVV weiterhin günstiger.
In Bayern wird mit dem Ermäßigungsticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende zum Startpreis von 29 Euro eingeführt. Dieses soll für die Auszubildenden ab 1. September 2023, für die Studierenden zum Wintersemester 2023/2024 erhältlich sein. Das Ermäßigungs-Ticket kann als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden. Die Umsetzung wird derzeit in einer Interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet.
Ja, Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass es ein Jobticket im Deutschlandticket geben soll. Soweit der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises bezahlt, wird dieses mit einem Rabatt von 5 Prozent auf den regulären Preis des Deutschlandtickets an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Die Rabattierung tragen hälftig Bund und Länder.
Dieses Jobticket kann von Mitarbeitenden genutzt werden, deren Arbeitgeber mit einem teilnehmenden Verkehrsverbund oder Verkehrsunternehmen eine Vereinbarung über den Erwerb des Deutschland-Jobtickets abgeschlossen hat. Arbeitgeber im Sinne dieser Bestimmung können Unternehmen, Verwaltungen, Behörden und sonstige Institutionen sein.
Ja, für bedarfsorientierte und flexible Angebote können Zuschläge entsprechend der örtlichen Tarifbestimmungen erhoben werden.
Stand heute gilt: Wie beim 9 Euro Ticket gilt das Ticket immer bis zum letzten Tarifbahnhof, das wäre z.B. Salzburg und auch Kufstein.